Baugebiet "Eheweg Süd"

Bauplätze

"Eheweg Süd"

In der Junisitzung des Gemeinderats wurde der Bebauungsplan für das Baugebiet “Eheweg Süd” beschlossen. Es umfasst 36 Bauparzellen und liegt am westlichen Ortsrand.

Zur Vergabe der Baugrundstücke wird eine Vergabematrix angewendet werden. Die Bewerbungsfrist lief vom 11.06. bis zum 11.07.21.

Derzeit werden die Bewerbungen geprüft und die Reihenfolge zur Vergabe der Grundstücke erstellt.

 

Welcher Preis wird aufgerufen?

Der Preis für ein Baugrundstück (teilerschlossen) beträgt EUR 270/Quadratmeter. Separat zu entrichten sind Kosten für die Entwässerung gemäß Entwässerungssatzung (Revisionsschächte und Herstellungsbeitrag über das gemeindliche Kommunalunternehmen). Zur Preisorientierung finden Sie in der Bewerbungsmappe eine Darstellung.

Wie geht es nach der Abgabe des Bewerbungsbogens weiter?

Sie erhalten von der Gemeinde eine Eingangsbestätigung und Ihre Bewerbung wird geprüft. Sollten weitere Nachweise oder Fragen auftreten, wird Sie die Gemeinde kontaktieren. Nach Ende der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen ausgewertet und anhand des Punktekatalogs eine Reihenfolge erstellt. Sie werden nach Abschluss des Verfahrens über das Ergebnis und das weitere Verfahren informiert.

 

 

 

Weitere Informationen zum Baugebiet

Sie können folgende Unterlagen einsehen:

Satzung

Plan

Begründung

Vergaberichtlinien für das Baugebiet “Eheweg Süd”

Der Gemeinderat hat in der Junisitzung die Vergaberichtlinien für das Baugebiet „Eheweg Süd“ festgelegt. Im neuen Baugebiet „Eheweg Süd“ entstehen 36 Bauparzellen. Dem stehen nach Abfrage mittels unverbindlichen Interessentenbogens eine deutlich stärkere Nachfrage gegenüber. Daher sollen in einem transparenten Verfahrenssystem sichergestellt werden, dass die Bauplätze einer zeitnahen Bebauung sowie einer Eigennutzung zugeführt werden.

Bauland für Ortsansässige und junge Familien ermöglichen

Kernziel der Vergaberichtlinien ist es, ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit des Grunderwerbs im Heimatort zu bieten und gleichzeitig das Miteinander sowie den sozialen Zusammenhalt in der Gemeinde zu stärken. Folglich finden über ein Punktesystem Faktoren wie familiäre Situation, Anzahl von Kindern, Pflege- oder Behindertengrad, Ortsansässigkeit sowie ehrenamtliches Engagement ihre Berücksichtigung.

Transparentes Punktesystem gewichtet ortsgebundene und soziale Faktoren gleichermaßen

Die rechtssichere Anwendung von Punktevergabekriterien setzt voraus, dass neben ortsgebundenen Faktoren auch soziale Faktoren erfasst und diese in Summe gleichwertig gewichtet werden. Hierzu wird ein Punktesystem verwendet, welches soziale Kriterien und ortsgebundene Kriterien gleichwertig gewichtet. Bei den „sozialen Kriterien“ möchte die Gemeinde junge Familien, Paare und Alleinerziehende unterstützen und berücksichtigt deshalb die Anzahl der vorhandenen Kinder. Ebenso werden die Aspekte Pflegebedürftigkeit und Schwerbehinderung bei Antragsstellern bzw. eines im Haushalt lebenden Angehörigen (Kind/Elternteil) an-erkannt. Bei der Erfassung der Faktoren „Ortsansässigkeit – Wohnsituation – Ehrenamt“ sollen Bauwillige mit einem Hauptwohnsitz (aktuell oder in der Vergangenheit) im Gemeindegebiet berücksichtigt werden. Das ehrenamtliche Engagement findet seine Würdigung in der Punktevergabe für den aktiven Dienst in einer Hilfsorganisation(z.B. Freiwillige Feuerwehr, Bayer. Rotes Kreuz, Wasserwacht, Bergrettung, THW) oder dem aktiven Einsatz in einem Verein als gewähltes Mitglied in einer Vorstandschaft oder als Gruppen- bzw. Abteilungsleiter.